Anerkennung von Abschlüssen
Im Ausland erworbene Abschlüsse (Schulabschlüsse, Hochschulzugangsberechtigungen, sozialpädagogische Berufsabschlüsse) können in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt werden, wenn diese die Bestimmungen des Landes erfüllen.
Je nach Abschluss wird die Anerkennung auf unterschiedlichen Wegen geprüft.
Wir freuen uns, wenn sich Lehrkräfte aus der Ukraine für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern interessieren. Das Land hat die Voraussetzungen für die Einstellung ukrainischer Lehrerinnen und Lehrer geschaffen.