ZDS Diagnostik und Schulpsychologie

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Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) gliedert sich in die Fachbereiche Schulpsychologie und Sonderpädagogik (Diagnostik). Aufgabe des ZDS ist die Beratung und Unterstützung in psychologischen und diagnostischen Zusammenhängen.

Hierzu kooperiert der ZDS insbesondere mit der Kinder- und Jugendhilfe, mit Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Leistungserbringern nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (zum Beispiel Kliniken und Sozialpädiatrischen Zentren).

Handbuch "Standards der Diagnostik"

Das Handbuch „Standards der Diagnostik“ ist eine verbindliche Richtlinie für den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) und die Schulaufsicht sowie für Schulleitungen und Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Es dient der Unterstützung, der Vereinheitlichung und der Qualitätssicherung der Diagnostik des Förderbedarfs bei Kindern und Jugendlichen und den Entscheidungen, die danach in der Schule getroffen werden.

Downloads

Zum HandbuchIndividueller FörderplanAntragsverfahren ZDSLernentwicklungsbericht der SchuleDokumentation des VerfahrensCheckliste LernenCheckliste geistige EntwicklungCheckliste emotionale und soziale EntwicklungCheckliste SpracheCheckliste körperliche und motorische EntwicklungCheckliste Unterricht kranker Schülerinnen und SchülerCheckliste Hören und SehenCheckliste TeilleistungsstörungAntrag auf Sichtverfahren zur Aufnahme in eine Diagnoseförderlerngruppe (DFLG)Anlage zum Antrag auf Sichtverfahren zur Aufnahme in eine Diagnoseförderlerngruppe (DFLG)Checkliste Diagnoseförderlerngruppe

Schnellere Unterstützung vor Ort durch 36 neue Stellen

200-Millionen-Euro Schulpaket ermöglicht bundesweit einmaligen Ausbau

Durch ein neues Mehrebenenkonzept wird die Arbeit des ZDS dezentraler aufgestellt, damit die Hilfe direkt in den Schulen ankommt. Der ZDS wird mit zusätzlich 36 neuen Stellen ausgestattet, wodurch schnelle Hilfe – telefonisch oder vor Ort – abgesichert wird.

Neu ist eine zentrale Leitstelle mit Sitz im Bildungsministerium. Diese wird eingehende Anfragen der Schulen sofort aufnehmen, eine psychologische Erstversorgung sicherstellen und weiterführende Hilfe vermitteln. Zusätzlich wird es mobile schulpsychologische Teams geben, die bei akuten Problemen umgehend vor Ort unterstützen.

Ergänzt wird das bestehende System durch neue Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die fest an ausgewählten Schulen tätig sind, welche ein Familienklassenzimmer oder eine Schulwerkstatt haben oder selbst eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Verhalten sind. Dadurch werden interdisziplinäre Teams fest an Schulen installiert und eine bessere Begleitung und Beratung für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Eltern abgesichert.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte sowie Schulleitungen wird um neue Stellen im Bereich des Gesundheitsmanagements erweitert. Darüber hinaus wird es auch zusätzliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen geben, die auf den Bereich der beruflichen Schulen spezialisiert sind.

Informationsflyer

Schutz gegen sexualisierte Gewalt

Der Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing ist seit dem Schuljahr 2020/2021 als fester Bestandteil des Schulprogramms im Schulgesetz verankert (§ 39a Absatz 2). Hilfreiche Informationen zur Gestaltung eines Schutzkonzeptes und weiterführende Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt finden Sie unter www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de, eine Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).

In Zusammenarbeit mit dem UBSKM wurde ein digitaler Grundkurs "Was ist los mit Jaron?" zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch entwickelt. Dieser Grundkurs ist eine kostenlose ca. vierstündige digitale Fortbildung. Hier wird praxisnahes Basiswissen vermittelt, das eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von Schutzkonzepten ist. Der Kurs wird deutschlandweit als Fortbildung anerkannt.

Weitere Informationen zum digitalen Grundkurs "Was ist los mit Jaron?"

Zielgruppenorientierte Fahndung in Schulen

Im Bereich Schulfahndungen nutzt das Bildungsministerium in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt M-V eine webbasierte Fahndungsanwendung. Die Fahndungsunterlagen können Lehrkräfte über das Bildungsportal einsehen. 

Unterstützungsangebote im Rahmen des Ukraine-Kriegs

Die aktuellen Ereignisse stellen einen massiven Einschnitt in die alltägliche Erlebniswelt dar. Neben der Bewältigung der eigenen Ängste, Sorgen und erlebten Belastungen ergeben sich möglicherweise auch Unsicherheiten und Fragen in Bezug auf die Begleitung der Schülerinnen und Schüler, die Thematisierung im Unterricht sowie auf den Umgang mit Erziehungsberechtigten. 

Wie können Schülerinnen und Schüler unterstützt werden?

Je nach Alter und Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen können Reaktionen auf die Ereignisse auf der Verhaltens- oder Gefühlsebene sehr unterschiedlich ausfallen.

Es ist hilfreich:

  • Möglichkeiten/Raum zu schaffen, um Gefühlen Ausdruck zu verleihen
    • Sorgen ernst zunehmen
    • Zeit nehmen, um über Ängste und andere Gefühle sprechen zu können
  • ein Gefühl von Sicherheit vermitteln
    • vertraute Routinen aufrechterhalten/Verlässlichkeit ausstrahlen
    • Schule als wichtiger Ankerpunkt auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche
    • Gemeinschaftssinn/Klassenverband stärken
    • auf die umfangreiche Unterstützung der Weltgemeinschaft hinweisen
    • positive Erlebnisse/Aktivitäten (re-)aktivieren/vermitteln/anregen, die Freude auslösen und (körperliche und emotionale) Anspannungen abbauen
  • Umgang mit Medienberichterstattung zu thematisieren
    • kindgerechte Nachrichten gemeinsam anschauen
    • auf Falschmeldungen hinweisen und die Überprüfung der Quellen für Nachrichten anregen
  • die Auseinandersetzung mit weiterführenden Informationen (z. B. Sicherheitskonzepte) für Jugendliche und Heranwachsende ermöglichen

Wie können Erziehungsberechtigte unterstützen?

Es ist hilfreich:

  • einen offenen Umgang mit Gefühlen in den Familien zu leben
  • einen kind- bzw. jugendgerechten Umgang mit Medien/Medienkonsum zu beachten
  • Aktivitäten zu unternehmen, die den Familienzusammenhalt stärken
  • positive Aktivitäten beizubehalten, die Freude auslösen und (körperliche und emotionale) Anspannungen abbauen
  • Routinen und Struktur aufrechtzuerhalten
  • bei Bedarf weiterführende Unterstützung in Anspruch zu nehmen

Was können Schulleitung und Lehrkräfte für sich tun?

Um Schülerinnen und Schülern Halt, Orientierung und Sicherheit geben zu können, ist es wichtig, zunächst die eigenen Bedürfnisse zu beachten. 

Es ist hilfreich:

  • Alltagsstrukturen aufrechtzuerhalten
  • sich im Kollegium gegenseitig zu stützen und einen offenen, entlastenden Austausch zu ermöglichen
  • sich zu erlauben, die eigenen Gefühle zu zeigen
  • eigene Grenzen zu wahren
  • sich zu erlauben, auch weiterhin Freude und Spaß im eigenen Leben zu erleben
  • den eigenen Nachrichten-/Medienkonsum zu reflektieren und einen selbstfürsorglichen Umgang damit umzusetzen
  • ggf. für herausfordernde Gespräche Unterstützung zu nutzen
  • Beratung durch den ZDS und/oder externe Beratungsstellen bei Bedarf in Anspruch zu nehmen

Was ist für den Unterricht wichtig?

Beraten Sie sich im Vorhinein mit der Schulleitung und dem Kollegium, um

  • die eigene Sicherheit im Umgang mit der Situation zu erhöhen,
  • für dieselben Fragen nicht einzeln neue Antworten finden zu müssen,
  • einen koordinierten Umgang mit der Situation in der Schule zu ermöglichen und so
  • den Schulalltag sicherstellen zu können.

Möglich kindgerechte Informationen finden Sie u. a. auf:

www.zdf.de/kinder/logo/streit-zwischen-ukraine-und-russland-100.html www.schau-hin.info/sicherheit-risiken/ueber-katastrophen-sprechen www.frieden-fragen.de

Unterstützungsangebote des ZDS

Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit der Krisensituation geben

  • Willkommenskultur in Schule unterstützen
  • Schulen in der Gesprächsführung mit direkt und indirekt Betroffenen sensibilisieren, insbesondere im Hinblick auf:
    • interkulturelle Verschiedenheit
    • traumatisierende Erlebnisse
    • Identitätsverlust
    • Angst vor dem Krieg
  • Teams für Gewaltprävention und Krisenintervention im Umgang mit der aktuellen Krisensituation schulen

schnelle Unterstützung am Telefon für Lehrkräfte und Schulleitungen

  • psychologische Erstberatung durch die Leitstelle des ZDS unter: 0385 588 7777
  • Vermittlung von weiterführenden Hilfen

Hilfen für Schulen vor Ort

  • Krisenintervention für schnelle Hilfe vor Ort bei akuten Problemen
  • bedarfsgerechter Einsatz von regionalen Beratungsteams
  • Hilfe für Helfer vor Ort (z. B. Schulsozialarbeit)

Weiterführende Informationen

Die Handreichung „Kulturelle und religiöse Vielfalt in der Schule“ versteht sich als Hilfestellung für Lehrkräfte, um häufig auftretende Fragen aus der schulischen Praxis zu religiöser und kultureller Verschiedenheit zu beantworten.

Folgende Broschüren bieten pädagogisch relevante Informationen und Hilfestellungen zum Umgang mit traumatisierten Schülerinnen und Schülern in der Schule sowie zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit Eltern geflüchteter Kindern und Jugendlicher:

Frau Dr. Krebs
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

E-Mail: j.krebs@bm.mv-regierung.de

Sie erreichen die Leitstelle des ZDS unter:

Tel.: 0385 588 7777

E-Mail: leitstelle-zds@bm.mv-regierung.de

Titelblatt Flyer ZDS Zuhören, Beraten, Vermitteln

Zuhören, Beraten, Vermitteln

Professionelle Beratung bei psycho­lo­gischen und sonder­pä­da­go­gischen Fragen sowie Ver­mitt­lung weiter­führen­der Hilfe

Broschüre Weitersagen ist kein Petzen! des ZDS

Weitersagen ist kein Petzen!

Manchmal darf man ein Geheimnis verraten und es ist trotzdem Freundschaft.

Broschüre Hilfe holen ist Freundschaft! des ZDS

Hilfe holen ist Freundschaft!

„Vertrauensvoll Sorgen teilen!“

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Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte erreichen das Zeugnissorgentelefon jeweils in der Woche vor und nach dem letzten Unterrichtstag zum Schulhalbjahr und Schuljahresende unter folgender Nummer:

Telefon 0385 588 17987

von 8 bis 18 Uhr

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Sie haben Lust im ZDS mitzuarbeiten? Dann bewerben Sie sich jetzt auf eine freie Stelle!

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Im Bereich Schulfahndungen nutzt das Bildungsministerium in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt M-V eine webbasierte Fahndungsanwendung. Die Fahndungsunterlagen können Lehrkräfte über das Bildungsportal einsehen.