Anerkennung von Abschlüssen

Schulabschlüsse sind die Vorraussetzungen für den Start in ein erfolgreiches Berufsleben. In Deutschland gibt es eine Vielzahl verschiedener Schulabschlüsse. Diese können auch im Nachgang anerkannt werden, zum Beispiel aufgrund einer Berufsausbildung. 

Auch im Ausland erworbene Abschlüsse können anerkannt werden, wenn diese die Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung erfüllen. Ziel ist die Anerkennung als Berufsreife, Mittlere Reife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife.

Anerkennungen in Mecklenburg-Vorpommern

Anerkennung der Berufsreife aufgrund einer Berufsausbildung

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine nachträgliche Anerkennung der Berufsreife aufgrund des erfolgreichen Abschlusses einer Berufsausbildung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Weitere Informationen zur Anerkennung

Anerkennung der Mittleren Reife aufgrund einer Berufsausbildung

Die Mittlere Reife kann nachträglich aufgrund einer Berufsausbildung anerkannt werden. Die Feststellung der Gleichwertigkeit der Mittleren Reife ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Weitere Informationen zur Anerkennung

Anerkennung von Bildungsabschlüssen (Sekundarstufe I) aus anderen Bundesländern

Ein in einem anderen Bundesland erworbener allgemeinbildender Schulabschluss kann auf Antrag als ein nach dem Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelter allgemeinbildender Schulabschluss anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage prüffähiger schulischer Nachweise.

Weitere Informationen zur Anerkennung

Anerkennung der Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife qualifiziert für ein Studium an Fachhochschulen. Für die Anerkennung der Fachhochschulreife sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Gleiches gilt für Interessierte aus anderen Bundesländern, die an einer Fachhochschule in Mecklenburg-Vorpommern studieren möchten.

Weitere Informationen zur Anerkennung

Anerkennung sonstiger Hochschulzugangsberechtigungen (erworben in Deutschland)

Die Qualifikation für ein Studium an einer Universität wird durch die Hochschulreife nachgewiesen. Die Hochschulreife wird als allgemeine oder als fachgebundene Hochschulreife erworben.

Weitere Informationen zur Anerkennung

Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen

Ein förmliches Anerkennungsverfahren wird für ausländische Zeugnisse oder Bildungsnachweise durchgeführt, die im Ausstellungsland geregelte schulische Abschlüsse nachweisen. Über die Eingliederung in eine allgemein bildende Schule entscheidet die Schulleitung, die sich mit den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler abstimmt.

Im Ausland erworbene Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung darstellen, werden auf der Grundlage der Auslandsqualifikationsverordnung für den Hochschulzugang in Mecklenburg-Vorpommern eingestuft. Ein förmliches Anerkennungsverfahren beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist in der Regel nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Anerkennung

Arbeit mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland

Das Annerkennungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet umfangreiche Hilfe bei der Suche nach der richtigen Arbeit mit ausländischer Qualifikation. Neben vielen Informationen zur beruflichen Anerkennung, finden sich auch Beratungsangebote auf dem Portal.

Anerkennung in Deutschland - Informationsportal der Bundesregierung

Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse

Lehrerausbildungen, die im Ausland erworben wurden, können im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens einem Lehramt nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern gleichgesetzt werden.

Zum Karriereportal "Lehrer in MV" - Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse

Anerkennung ausländischer sozialpädagogischer Berufsabschlüsse

Sozialpädagogische Ausbildungen (Berufliche Ausbildung, Studium bis Bachelor oder Vordiplom), die im Ausland erworben wurden, können im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens einem sozialpädagogischen Berufsabschluss nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern gleichgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Anerkennung

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Schule und Lehrkräftegewinnung, Referat 230

Werderstraße 124
19055 Schwerin

Claudia Jungbluth

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V

Tel: 0385 588 17237

E-Mail: C.Jungbluth@bm.mv-regierung.de

Ulrike Brückner

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Tel.: 0385 588 17617

E-Mail: U.Brueckner@bm.mv-regierung.de