Fremdsprachenassistenz

© pexels
© pexels

Deutsche FSA an ausländischen Schulen

Während des Studiums praktische Unterrichtserfahrung im Ausland sammeln und dafür bezahlt werden? Bewerben Sie sich einfach beim Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) als Fremdsprachenassistenzkraft - kurz "FSA" im Ausland.

War Ihre Bewerbung im Heimatland erfolgreich, werden Sie durch den PAD der zentralen Stelle im Zielland zur Vermittlung vorgeschlagen. Je nach Einsatzland unterstützen Sie für fünf bis elf Monate die Deutschlehrkräfte an ausländischen Schulen, in einigen Zielländern an Hochschulen. Sie begeistern die Lernenden für die deutsche Sprache und für Deutschland.

Weitere Informationen des PAD zur Bewerbung als FSA im AuslandInfobroschüre zum FSA-Programm für deutsche Bewerberinnen und Bewerber

Ausländische FSA an deutschen Schulen

Beim internationalen Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften wirken ausländische Studierende der deutschen Sprache an einer deutschen Schule im Fremdsprachenunterricht mit (Englisch, Französisch, Spanisch, Polnisch).

Sie vermitteln authentisch ihre Sprache und die Kultur des Heimatlandes und erhalten gleichzeitig einen Einblick in das Bildungswesen des Gastlandes und die dortigen Unterrichtsmethoden. Das Programm ermöglicht angehenden Lehrkräften eine intensive sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildung oder jungen Menschen mit anderem Berufsziel die Vervollkommnung ihrer fremdsprachlichen Kompetenzen.

Schulen nehmen eine FSA für etwa fünf bis zehn Monate (Beginn: Ende September) auf. Die Studierenden assistieren im Fremdsprachenunterricht, leiten Sprachgruppen, bieten Arbeitsgemeinschaften an, Erstellen Unterrichtsmaterialien und mehr. 

Ausländische FSA, die an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt sind erhalten ein monatliches Stipendium. Die Finanzierung erfolgt durch das Land. Den Schulen entstehen keine Kosten.

Weitere Informationen des PAD zum FSA-Programm

Infos für deutsche Einsatzschulen

Informationen zu den FSA

  • FSA haben mindestens ein zweijähriges Studium im Heimatland absolviert.
  • Bewerberinnen und Bewerber sind in der Regel Studierende der Germanistik oder anderer Fächer mit Deutsch im Nebenfach. Einige verfügen bereits über einen ersten Studienabschluss.
  • Sie sind in der Regel zwischen 20 und 25 Jahren alt.
  • FSA erteilen keinen bedarfsdeckenden oder eigenverantwortlichen Unterricht. Die Fachlehrkräfte behalten die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung der Ergebnisse.

Einsatzbereiche der FSA

  • führen Übungen zur Sprache und Landeskunde
  • Durchführung von Rollenspielen oder Konversationsübungen in Kleingruppen
  • Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien
  • Übernahme von Unterrichtsabschnitten zur Förderung der Sprechfertigkeiten
  • Begleitung mündlicher Prüfungssituationen
  • Betreuung extracurriculare Aktivitäten
  • u.v.m.

Betreuung der FSA

  • Beim Einleben in der Region sowie bei der Suche einer Unterkunft sind die FSA auf Unterstützung durch die Schulen angewiesen. Die betreuende Lehrkraft soll daher schnellstmöglichst nach Zuweisung Kontakt zur FSA aufnehmen.
 
  • FSA befinden sich bei Antritt noch im Studium und haben daher in der Regel weder praktische Lehrerfahrung, noch theoretische Kenntnisse in den Bereichen Methodik und Didaktik. Entsprechend ist eine sorgfältige Einführung in Arbeitsmittel und Unterrichtsmethoden sowie kollegiale Kooperationsangebote unerlässlich, bevor die FSA in angemessenem Umfang unter fachlicher Anleitung auch bedingt selbständig unterrichten können.

Abschlussgutachten

  • Vor Beendigung der Assistenzzeit sollen die FSA abschließend beurteilt werden.  Hierfür ist das zum Download zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Das Abschlussgutachten ist gegenüber der Fremdsprachenassistenzkraft zu eröffnen und unterschrieben sowie mit dem Schulstempel versehen an das Institut für Qualitätsentwicklung zu übersenden. Im Anschluss wird es an den PAD übermittelt.
 
  • Nach Abschluss der Assistenzzeit erhalten die FSA jeweils ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Programm.
Abschlussgutachten der Schulen zum FSA-Einsatz

Infos für ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte

Nach der Ankunft

Die nachfolgenden Hinweise sollen den FSA eine Orientierung geben, was zu Beginn Ihres Einsatzes zu erledigen ist;

  • Einwohnerrechtliche Anmeldung (gemäß Bundesmeldegesetz müssen alle FSA Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen in der zuständigen Behörde melden)
  • Beantragung des Visums/Aufenthaltstitels (FSA aus visumspflichtigen Drittstaaten dürfen sich maximal 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten)
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Nachweis über den Masernschutz (im Original) der Schule vorlegen
  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis) der Schule vorlegen

Versicherung

In Deutschland eingesetzte FSA sind bei der Bernhard Assekuranzmakler GmbH versichert. Die Versicherung ist in Deutschland gültig sowie für Aufenthalte innerhalb der EU (einschließlich Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) und Urlaubsaufenthalte im Heimatland für bis zu insgesamt 6 Wochen während der gesamten Assistenzzeit. Der Versicherungsbeitrag wird durch das Bildungsministerium gezahlt. Versicherer ist die Würzburger Versicherungs-AG.

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • private Reise-Krankenversicherung (deckt die Kosten für ärztliche Konsultationen und Medikamente im akuten Krankheitsfall)
  • private Reise-Haftpflichtversicherung
  • private Reise-Unfallversicherung

Arztrechnungen erhalten Sie selbst (nicht die Versicherung). Die Rechnung müssen die FSA zunächst selbst bezahlen und anschließend bei der Versicherung zur Erstattung einreichen.

Weitere Informationen zum Versicherungsumfang sind der Internetseite der Bernhard Assekuranzmakler GmbH zu entnehmen.
Bernhard Assekuranzmakler GmbH

vor der Rückreise

Vor der Rückreise ins Heimatland sollten die FSA folgende Hinweise beachten; 

  • Kündigung der Wohnung (bitte innerhalb der Kündigungsfrist)
  • Kündigung des Bankkontos (vor Kündigung des Kontos sollte die letzte Stipendiumzahlung eingangen sein, diese geht in der Regel am 15. des Abreisemonats ein)
  • Versicherungsschutz (ihre Versicherung endet automatisch am letzten Tag der Assistenzzeit)

Antrag auf Zuweisung einer ausländischen FSA

  • Anträge auf Zuweisung einer FSA sind jeweils ab 01.12. des Vorjahres bis zum 15.02. (Posteingang im Institut für Qualitätsentwicklung) für das folgende Schuljahr zu stellen. Die Entscheidung über die tatsächliche Zuweisung der beantragten FSA erfolgt regelmäßig zwischen Mai im Juni desselben Jahres.
  • Im Rahmen der Antragstellung benennt jede Schule eine Lehrkraft, die als Betreuerin oder Betreuer für die/den FSA fungiert. Die betreuende Lehrkraft dient bei schulischen und außerschulischen Problemen vor oder während der Assistenzzeit als zentrale Ansprechperson für die/den FSA. Sie plant den schulischen Einsatz und unterstützt Sie bei praktischen und administrativen Fragen. 
  • Mit dem Antrag verpflichtet sich die Schule, die FSA zu betreuen sowie bei der Unterbringung zu unterstützen. Über den Fremdsprachenunterricht hinaus sollen die FSA in möglichst viele Aktivitäten der Schule eingebunden werden.
  • Pro Schule kann ein Antrag (inklusive Angabe zu Erst- und Zweitwunsch) gestellt werden.
Antragsformular - Zuweisung einer/eines FSA

Bewerbung für ein zweites Assistenzjahr

FSA, die im laufenden Schuljahr bereits  eingesetzt sind und Interesse daran haben, ihre Assistenzzeit um ein weiteres Jahr zu verlängern, können einen Verlängerungsantrag stellen. Hierbei gilt es die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

  • Die FSA können sich für ein zweites Jahr als FSA bewerben. Der Antrag ist fristgerecht beim PAD einzureichen, der das Bewerbungsverfahren koordiniert. 
    (Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zeit zwischen der Beendigung der ersten Assistenztätigkeit bis zum Beginn der neuen Assistenzzeit im Herbst kein Stipendium gezahlt wird.)
 
  • Die zweite Assistenzzeit erfolgt nicht automatisch an der Einsatzschule, an der die erste Assistenzzeit abgeschlossen wurde. Voraussetzung für eine Vermittlung an die gleiche Schule ist eine erneute Antragstellung auf Zuweisung einer/eines FSA durch die Einsatzschule für das neue Schuljahr.
 
  • Ein drittes Jahr als FSA im selben Land ist nicht möglich.

Vera ZügeInstitut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 588 17857
E-Mail: v.zuege@iq.bm.mv-regierung.de

In Deutschland erfolgt die Vermittlung der FSA durch den Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD).

Der PAD verteilt die Bewerberinnen und Bewerber auf die deutschen Bundesländer und informiert die FSA in Form einer Zwischennachricht. 

Vor Beginn der Assistenzzeit organisiert der PAD (Online-) Einführungstagungen.

Antragsfrist

Anträge auf Zuweisung einer/eines FSA für das Schuljahr 2024/25 können unter Verwendung des aktuellen Antrags-formulars vom 01.12.2023 bis zum 15.02.2024 beim Institut für Qualitätsentwicklung eingereicht werden.

Weitere Infos und das Antragsformular finden Sie unten auf dieser Website.